Detailergebnis zu DOK-Nr. 37704
Korrektur der Prozentangaben bei der Bitumenrückgewinnung (Orig. niederl.: Percentage teruggewonnen bitumen corrigeren)
Autoren |
A.S.M. Houtepen |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Wegen 63 (1989) Nr. 6, S. 7-13, 7 B, 4 T, 1 Q
Zur Kontrolle des Bitumengehalts in Asphaltmischungen ist es von wesentlicher Bedeutung zu wissen, ob das Bitumen aus Bohrkernen vollständig zurückgewonnen werden kann. Es scheint, daß mit der Methylän-Clorid-Extraktion nicht mehr als im Mittel 98 % des Bitumens zurückgewonnen werden können. Daher ist eine genaue Aussage, ob die ursprüngliche Bitumendosierung korrekt war, aus dieser Extraktion allein nicht möglich. Die Extraktion mit Methanol und 1-1-1-Trichloräthan bringt zwar ein 100 %-iges Ergebnis, ist aber mit Sicherheits- und Gesundheitsgefahren verbunden. Aufgrund von Untersuchungen wird empfohlen, die gebäuchliche Extraktion mit Methylän-Chlorid auszuführen, aber dann einen Korrekturfaktor zur Errechnung der zurückgewonnenen Bitumenmenge anzuwenden. Die Untersuchungen wurden im Straßenbaulaboratorium Twello, Niederlande, durchgeführt. Aufgabenstellung, Literaturgrundlagen und Verlauf der Untersuchungen werden beschrieben. Empfohlen wird, wie in Deutschland, für die Bestimmung des Bitumengehalts nach der Extraktion mit Methylän-Chlorid den Korrekturfaktor 1,02 einzuführen.