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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37814
Die Ansprüche des Auftraggebers bei der Entziehung des Auftrages wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 8 Nr. 4 VOB/B
Autoren |
A.E. Hahn |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 3, S. 284-292
Die Entziehung des Auftrages wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens nach § 8 Nr. 4 VOB/B bewirkt als außerordentliche Kündigung die Beendigung des Auftrages ex nunc. Dies bedeutet zunächst im Grundsatz, daß der Auftragnehmer den Anspruch auf die wettbewerbswidrig vereinbarten - überholten - Preise für bereits erbrachte Bauleistungen behält. Allerdings wird das Ergebnis bei mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bauverträgen verhindert, indem bei Preisabsprachen Baupreise, die über den sog. Selbstkostenpreis hinausgehen, nichtig sind. Für den Bereich der privaten Bauverträge zeigt der Verfasser einen Ausgleich über den Weg der Anfechtung der Preisvereinbarung wegen arglistiger Täuschung auf. Er verweist weiter auf Schadensersatzansprüche nach § 35 Abs. 1 GWB i.V. mit § 1 GWB, § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 263 StGB und aus culpa in contrahendo hin. Anstelle der Verweisung in § 8 Nr. 4 Satz 2 VOB/B auf den vorherigen Absatz 3 wird vorgeschlagen, eine dem öffentlichen Baupreisrecht ähnliche Regelung auch für private Bauverträge zu schaffen.