Detailergebnis zu DOK-Nr. 37799
Anwendung und Ausführung von Betonsteinpflaster in der Bundesrepublik Deutschland
Autoren |
N. Kurth |
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Sachgebiete |
11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen |
in: 5. Internationales Betonstraßen-Symposium - Aachen, 2.-4. Juni 1986; Bd. B: Herstellung von Betonstraßen. Paris: Cembureau (Europäischer Zementverband), 1987, S. 127-132
Über Jahrhunderte, sogar Jahrtausende, wurden Straßen fast ausschließlich gepflastert. Die Erfindung des Verbrennungsmotors und die stürmische Entwicklung der Motorisierung, verbunden mit der Verwendung von Asphalt, ließen die Pflasterstraße in den Hintergrund treten und die Verkehrswege unserer Umwelt entscheidend beeinflussen und häßlich gestalten. Aus dem Lebensraum Straße wurden uniforme Rollbahnen. Erst das Umdenken der Menschen zugunsten von Fußgängerzonen, Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung führte zu einer Renaissance von Pflaster und Platte. Mit diesen Materialien will man bewußt die Abkehr vom herkömmlichen Straßenbau dokumentieren. In der Einkaufsstraße soll das Pflaster gestalten, in der verkehrsberuhigten Zone den Autofahrer aufschrecken. In allen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland überwiegt bei der Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche, Fußgängerzonen, Gehwegen, Radwegen und Parkstreifen die Verwendung von Kunststeinpflaster. Wegen der schlechten Begehbarkeit und der Schwierigkeit mit offenen Fugen wird dringend von Natursteinpflaster für Einkaufsstraßen abgeraten. Andererseits wird jedem Planer für Altstadtbereiche zumindest eine Kombination von Naturstein und Kunststein empfohlen. Pflaster sollte auf ein Pflasterbett aus Sand 0/2 mm oder 0/4 mm, Splitt 1/3 mm oder 2/5 mm oder ein Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm verlegt werden, eine ungebundene Tragschicht aus Schotter, Hochofenschlacke oder Recyclingmaterial auf einer Kies-Sauberkeitsschicht wird empfohlen. Zum Schließen der Fugen eignet sich vor allem Naturstein-Brechsand. Pflaster in einem Mörtelbett auf Betontragschicht sollte die Ausnahme sein, da es mit dieser Bauweise eine Vielzahl negativer Erfahrungen gibt. Alle Straßenbauarbeiten mit Steinpflaster sind in der DIN 18 318 geregelt, die zur Zeit überarbeitet wird.