Detailergebnis zu DOK-Nr. 37828
Erfahrungen mit Rotlicht-Fußgängerschutzanlagen im Bereich der hessischen Straßenbauverwaltung
Autoren |
B. Vieth |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Straßenverkehrstechnik 33 (1989) Nr. 4, S. 147-150, 4 B
Im Bereich der hessischen Straßenbauverwaltung sind seit 1983 ca. 20 Rotlicht-Fußgängerschutzanlagen (FSA) installiert worden. Die Rotlicht-FSA zeigt für den Fußgänger und den Fahrverkehr grundsätzlich Rot. Fußgänger fordern Grün durch Knopfdruck an; die Anforderung für Kfz erfolgt durch Induktionsschleifen. In einem Modellversuch wurden die Rotlicht-FSA hinsichtlich ihrer Auswirkungen überprüft, dabei lag der Schwerpunkt auf Geschwindigkeitsmessungen und Beobachtungen des Fahrverhaltens. Die Ergebnisse lassen sich insgesamt als positiv beurteilen. Bei den Einsatzbedingungen für Rotlicht-FSA sind das Fußgänger- und Kfz-Verkehrsaufkommen, das verkehrliche Umfeld und die Lage in der Örtlichkiet zu berücksichtigen.