Detailergebnis zu DOK-Nr. 37893
Europäischer Binnenmarkt 1992/93 - Aspekte des Straßenbaues
Autoren |
E. Neussner |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Straße und Autobahn 40 (1989) Nr. 9, S. 331-336, 5 B, 2 Q
Der Europäische Binnenmarkt wird 320 Millionen Konsumenten haben, die in den Vorzug eines freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital kommen werden. Bereits im Juni 1985 hat eine EG-Kommission ein Weißbuch zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes ausgearbeitet, das 300 Bereiche auflistet, die bei einem Übergang von 12 nationalen Märkten zu einem einheitlichen Binnenmarkt erfaßt werden. Das bevorzugte Instrument ist dabei der Erlaß von Richtlinien, die die Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsames Ziel verpflichten. Das entscheidende Gremium der EG-Mitglieder verfügt über 78 Stimmen, wobei die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je über 10 Stimmen, die übrigen Mitgliedsländer über den Rest der Stimmen je nach ihrer Größe verfügen. Für eine Mehrheit sind 54 der 78 Stimmen nötig. Hauptbeteiligte an Entscheidungen sind: der Europäische Rat, der EG-Ministerrat, die EG-Kommission, der Wirtschafts- und Sozialausschuß, das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof. Ein wichtiger Teilbereich des Binnenmarktes ist der Baumarkt. Wesentliche Richtlinien werden erläutert. Sie betreffen Normung, Anforderungen an Baustoffe und Bauwerke, Ausschreibung und Vergabe, Überwachung der Güte, Dienstleistungen, Informationen. Ein wirtschaftlich geeintes Europa wächst zunehmend aus dem Boden. Ende 1992 soll es aktiv werden. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, ist größter Einsatz aller Beteiligten und Eile geboten.