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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37901
Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers (BGH v. 19.1.1989 - VII ZR 87/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 467-469
Muß ein Auftragnehmer erfahrungsgemäß erkennen, daß die vorgeschriebene Stärke der Belastungen nicht ausreicht, so hat er gem. § 4 Nr. 3 VOB/B schriftlich Bedenken zu erheben. Bei Uneinsichtigkeit des vom Auftraggeber beauftragten Architekten und Statikers sind die Bedenken gegenüber dem Auftraggeber selbst zu äußern.