Detailergebnis zu DOK-Nr. 37936
Die neuen "Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen" - RPS 89
Autoren |
P. Reichelt R. Kehrein |
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Sachgebiete |
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straße und Autobahn 40 (1989) Nr. 9, S. 346-353, 7 B, 8 T
Mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 7/1989 vom 6. Juni 1989 hat der Bundesverkehrsminister die neuen Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen - RPS 89 auf den Bundesstraßen eingeführt. Sie ersetzen die Richtlinien vom Oktober 1972 und das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen für Schutzplanken und Blendschutzzäune Ausgabe 1974. Ein Abschnitt des Beitrages enthält die wesentlichen Änderungen der Richtlinien 1989 gegenüber 1972. Schutzeinrichtungen können Unfälle nicht vermeiden, aber die Schwere des Unfalls mildern. Die Richtlinien umfassen die Abschnitte: 1) Grundsätze für den Einsatz, 2) Einsatzkriterien, 3) Typen, 4) Konstruktive Ausbildung von Stahlschutzplanken, 5) Ausbildung anderer Schutzeinrichtungen, 6) Einbau und Wartung. Eine Tabelle erleichtert die Wahl des Schutzsystems in Abhängigkeit von Breite und Querneigung. Stahlschutzplanken stellen heute den überwiegenden Teil aller Schutzeinrichtungen an den Straßen dar.