Detailergebnis zu DOK-Nr. 37989
Ausschluß von Nachforderungen und AGBG (BGH v. 20.4.1989 - VII ZR 35/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 461-462
Der BGH hat bereits entschieden, daß die isoliert vereinbarte Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B über den Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußrechnung oder einer ihr gleichstehenden Schlußzahlung der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält. Dies gilt nach dem o.a. Urteil vom 20.4.1989 erst recht, wenn die Vertragsbedingungen in ihrer Wirkung noch über die VOB-Regelung hinausgehen (hier: Schlußrechnung muß vollständig und abschließend aufgestellt sein, Nachforderungen sind ausgeschlossen, Auftragnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, die nicht in der Schlußrechnung geltend gemacht werden). Über die Beschränkungen in § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hinaus ist der Auftragnehmer auch bei allgemein vorgesehener Anwendung der VOB/B in Bezug auf die Schlußrechnung grundsätzlich nicht gebunden.