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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38074
Gezogene Nutzungen bei Überzahlung durch öffentlichen Auftraggeber (LG München v. 23.11.1988 - 15 S 592/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 486
Der Anspruch des Bereicherungsgläubigers auf Herausgabe gezogener Nutzungen umfaßt nur die tatsächlich erlangten Zinsen seit Entstehung des Bereicherungsanspruchs, nicht jedoch ersparte Aufwendungen.