Detailergebnis zu DOK-Nr. 38125
Erkenntnisse aus Probebelastungen von Rammrohrpfählen für Lärmschutzwände
Autoren |
W. Blümel H. Gräf G. von Bloh |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 7.0 Allgemeines, Klassifikation |
Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau 31 (1989) Nr. 9, S. 518-522, 8 B, 8 Q
Z.Zt. besteht noch kein einheitlich gültiges Verfahren zur Berechnung von Pfählen als Gründungselemente für Lärmschutzwände. Als Pfahlarten eignen sich neben Bohrpfählen auch Rammrohrpfähle. Es wird über die Auswertung von 5 Probebelastungen mit einem Stahlrohr von 42,6 cm Durchmesser, 6 mm Wanddicke und 8 m Länge berichtet. Der Pfahl wurde mit Dehnungsmeßstreifen und Leerrohren zur Neigungsmessung ausgerüstet. Die Versuche fanden in Dämmen aus gemischtkörnigen Böden mit Böschungsneigungen von 1 : 1,7 bis 1 : 2,3 statt. Der Pfahl wurde jeweils nur bis zur Hälfte, d.h. bis 4 m unter Gelände, eingerammt. Bei der Gebrauchslast von 25 kN lag die Verschiebung des Pfahles in Geländehöhe unterhalb von 10 mm, die bleibende Verschiebung bei max. 3 mm. Bei 70 bis 110 kN Horizontalbelastung ergab sich eine Verschiebung von 30 mm. Unter der Vorgabe einer zulässigen Winkelverdrehung von 1 % und bei Annahme des Pfahldrehpunktes bei 1 m über dem Fußpunkt wäre diese Horizontalbelastung als Grenzlast anzusehen. Damit ergäbe sich gegenüber der Gebrauchslast eine Sicherheit von 3-4. Auch ein Vergleich der Biegemomente zwischen den nach erdstatischen Verfahren errechneten und den bei den Probebelastungen gemessenen zeigt, daß die bei Gebrauchslast gemessenen Werte niedriger sind. Einer Verringerung der Wandstärke sind jedoch aus rammtechnischen Gründen Grenzen gesetzt.