Detailergebnis zu DOK-Nr. 38165
Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo bei VOB/A-Verstößen öffentlicher Auftraggeber
Autoren |
A. Feber |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 5, S. 553-559
Behandelt werden etwaige Folgen in den Fällen, daß ein öffentlicher Auftraggeber den Zuschlag entgegen § 25 Nr. 2 Satz 3 VOB/A nicht auf das annehmbarste Angebot erteilt oder die Ausschreibung aufhebt, obwohl keiner der in § 26 Nr. 1 VOB/A genannten Gründe vorliegt. Mit dem OLG Düsseldorf wird die Auffassung vertreten, daß der "erstrangige Bieter" Ersatz des sog. positiven Interesses und damit des entgangenen Gewinns, der aus dem Vertrag zu erzielen gewesen wäre, verlangen könne. Abgelehnt wird die anderweitig im Schrifttum vertretene Auffassung auf Beschränkung des sog. Vertrauensschadens (ohne entgangenen Gewinn). Der Verwaltung stehe der Nachweis offen, daß der Gewinn die Aufwendungen nicht gedeckt hätte. Ein Anspruch nachrangiger Bieter auf Ersatz besteht dagegen nicht.