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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38166
Schadensersatzanspruch des Auftraggebers im Einzelfall auch ohne Mängelbeseitigungsaufforderung (BGH v. 16.3.1989 - VII ZR 23/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 469-470
Leitet ein Auftraggeber seinen Schadensersatzanspruch daraus her, daß er einen Anlieger hat entschädigen müssen, weil der Auftragnehmer Gelände außerhalb des ihm zugewiesenen Arbeitsstreifens gerodet hat, besteht der Anspruch unabhängig davon, ob der Auftragnehmer zur Schadensbeseitigung aufgefordert worden ist. Anspruchsgrund ist hier eine positive Vertragsverletzung, die keinen nachbesserungsfähigen Mangel an dem vom Kläger herzustellenden Bauteil betrifft. Daher scheidet eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung und damit auch eine Fristsetzung von vornherein aus.