Detailergebnis zu DOK-Nr. 38170
Naturschutz und Landschaftspflege in der Stadt
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Bonn: Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, 1988, 28 S., 3 B, 2 T
Vor dem Hintergrund zunehmender landschaftsverbrauchender Siedlungstätigkeit und resultierender Umweltproblematik zeigen Experten hinsichtlich der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Stadt im vorliegeden Diskussionsbeitrag einen Handlungsbedarf für ein zu novellierendes Bundesnaturschutzgesetz auf. Um hinsichtlich der Verbesserung der Lebensgrundlagen für Mensch, Tier und Pflanze im besiedelten Raum eine effizientere Berücksichtigung stadtökologischer Belange bei allen städtebaulichen Planungen und Maßnahmen zu gewährleisten, sind bundeseinheitliche, verbindliche Gesetzesvorgaben zu stadtökologischen Grundsätzen, Verfahren, Inhalt und Berücksichtigungspflichten stadtökologischer Planungsinstrumente sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Möglichkeiten zur verbesserten Integration stadtökologischer Belange in den städtebaulichen Entwicklungsprozess sehen Experten u.a. in der gesetzlichen Festschreibung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend dem Anforderungsniveau der EG-Richtlinie sowie der gesetzlich festgelegten Verpflichtung zu einer verbindlichen, flächendeckenden Landschaftsplanung (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan und Grünordnungsplan) auf allen Ebenen der Bauleitplanung im frühesten Planungsstadium. Im übrigen ist dabei auch gerade auf die Schutzwürdigkeit naturschutzrelevanter Kleinstrukturen im Siedlungsraum hinzuweisen. Voraussetzung für eine effiziente Berücksichtigung stadtökologischer Belange ist jedoch ein verstärktes Umweltbewußtsein bei Politik, Gemeinde und Bürger.