Detailergebnis zu DOK-Nr. 38181
Richtlinien für den Entwurf von Nicht-Autobahnen (RONA) - Vorläufige Richtlinien, Linienführung (Kapitel IV) (Orig. niederl.: Richtlijnen voor het ontwerpen van niet-autosnelwegen (RONA) buiten de bebouwde kom - Voorlopige richtlijnen alignement (Hoofdstuk IV)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung |
s'-Gravenhage (NL): Ministerie van Verkeer en Waterstaat, 1989, 149 S., zahlr. B, T, Q
Das Kapitel IV "Linienführung" wird als "vorläufig" der Fachöffentlichkeit vorgestellt, um für die endgültige Fassung zusätzliche Anregungen usw. zu sammeln. Dieser Teil der RONA gliedert sich in acht Abschnitte. Nach der Einführung werden in Abschnitt 2 die Ausgangspunkte für das Entwerfen vorgestellt. Abschnitt 3 behandelt die Sichtabstände (Fahrsicht, Haltesicht, Überholsicht). Die Linienführung im Grundriß wird in Abschnitt 4 behandelt, der Höhenplan in Abschnitt 5. Der räumlichen Linienführung nimmt sich der ausführliche Abschnitt 6 an. Im 7. Abschnitt werden ergänzende und unterstützende Maßnahmen wie Markierungen, Baken, Beleuchtung und Bepflanzung beschrieben, in Abschnitt 8 "Sonstiges", nämlich Wegweisung, Schallschutz, Kunstbauten und Knoten. Die Richtlinien enthalten bemerkenswert viele Abbildungen.