Detailergebnis zu DOK-Nr. 38185
Erfahrungen mit der Sonderparkberechtigung für Anwohner - Fallbeispiel Wiesbaden
Autoren |
H. Feier |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Veröffentlichungen aus dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen (Univ. Stuttgart) H. 4, 1989, S. 51-77, 9 B, 7 T
Der Bericht eines von der Stadt beauftragten Planungsbüros über seine Arbeit zur Einschränkung des hohen Fremdparkeranteils in einem zentrumsnahen Wohn- und Mischgebiet mit dem Ziel der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs setzt sich vor allem mit der Akzeptanz der Sonderparkberechtigungen durch Anwohner und Besucher auseinander. Der Bedarf von 6.600 in einem Stadtquartier mit einer Fläche von 500 mal 500 m lebenden Personen und der dort befindlichen Kleinbetriebe, davon 17 % Gaststätten, wurde durch Befragungen ermittelt. Er beträgt 900 Stellplätze tagsüber und 1.120 nachts. Im Rahmen der Untersuchung wurden ausgewiesen: 190 Stellplätze für Besucher und Behinderte sowie 840 Lizenzparkplätze für Anwohner. Die Stadt gab eine vollständige Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze im Planungsgebiet vor. Sie wurden tagsüber zu über 60 % (Anwohner- und Besucherplätze) und nachts die Anwohnerplätze zu 105 %, die Besucherplätze zu 95 % ausgelastet. Zwecks besserer Auslastung der Stellplätze im Verhältnis Tag und Nacht sowie im Anwohner/Benutzer-Verhältnis ist mit Hilfe weiterer Befragungen eine "Nachsteuerung" erfolgt. Der Parksuchverkehr verringerte sich. Wesentlich für den Erfolg war die später eingeführte systematische Überwachung durch städtische Bedienstete. Das Gebiet wurde vom Verkehr entlastet, was wohl auf die Bewirtschaftung der Stellplätze (Parkuhren) zurückgeht. Darüber, ob das auf Kosten anderer Quartiere ging, fehlen Angaben. Mit Ausnahme der Gaststättenbesitzer und -besucher sind die Bewohner mit der Regelung überwiegend einverstanden.