Detailergebnis zu DOK-Nr. 38207
Beurteilung verschiedener Ansätze zur Staubewältigung bei der Steuerung übersättigter Verkehrsflüsse in Straßennetzen - Stufe 1: Erarbeitung der Lösungsansätze
Autoren |
M. Schmidt C. Bielefeldt |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 511 (Teil II), 1987, S. 1-22, Anhang, 22 B, 5 T, 4 Q
Zur Berücksichtigung übersättigter Verkehrsflüsse in Straßennetzen gibt es eine Reihe von theoretischen, aber nur im geringen Maße praktisch erprobten Ansätzen. In dieser Untersuchung wurden vorliegende Ansätze theoretischer Art - vor allem aus der anglo-amerikanischen Literatur - zur Berechnung von Signalsteuerungen in Straßenzügen und -netzen analysiert, erprobt und beurteilt. Zunächst werden die Begriffe Stau, Sättigung und Übersättigung definiert und die Ursachen für die Entstehung von Stauungen an signalisierten Knotenpunkten erläutert. Auf diesen Grundlagen aufbauend wird ein Überblick über mögliche Maßnahmen zur Staubekämpfung vermittelt. Es werden zunächst auch solche Maßnahmen berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit der Signalsteuerung stehen. Dabei wird zwischen präventiven und kurativen Maßnahmen unterschieden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Analyse der fünf Lösungsansätze für eine Staubekämfung an signalgesteuerten Knotenpunkten mit Hilfe von Festzeitprogrammen: 1) stauraumangepaßte Grünzeitverteilung; 2) Umlaufzeitverkürzung; 3) Mehrfachanwurf; 4) Versatzzeitreduzierung und 5) ausgleichende Versatzzeit. Vier der Lösungsansätze wurden der Literatur entnommen, der Mehrfachanwurf geht dagegen auf Erfahrungen des Straßenbauamtes der Stadt Düsseldorf zurück. Es wird die Wirkungsweise der Ansätze erörtert und zum Teil werden bereits Angaben zu den Einsatzgrenzen für eine praktische Anwendung gemacht. Ergänzt wird die theoretische Erörterung durch die Beschreibung von vier Einsatzbeispielen. Eine vertiefende Bearbeitung dieser Thematik erfolgte in der Forschungsarbeit FA 3.164 (vgl. DOK-Nr. 38 208).