Detailergebnis zu DOK-Nr. 38218
Bedeutung der Eignungs- und Kontrollprüfung für die Qualitätssicherung von Asphalt
Autoren |
P.K. Gauer |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Straße und Autobahn 41 (1990) Nr. 2, S. 47-49
Die Gütesicherung im Asphaltstraßenbau besteht aus drei Gruppen: Eignungsprüfung, Eigen- und Fremdüberwachung und Kontrollprüfung ggf. Schiedsuntersuchung. Es wird überlegt, ob dem Unternehmer nicht nur wie bisher die Verantwortung, sondern auch die Prüfung überlassen werden soll. Die Qualität des Mischgutes soll durch Einführung statistischer Methoden bei der Eigenüberwachung gesichert werden. Die Durchführung der Kontrollprüfung beruht zur Zeit nicht auf einem statistischen System. Es steht deshalb zur Diskussion, sie abzuschaffen oder einzuschränken und das Kontrollsystem zu ändern, damit es statistischen Gesetzen genügt. Es wird auf einen Fall hingewiesen, bei dem für eine Fläche von 6.000 qm nur 1 Mischgutprüfung gemacht wurde. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Zahl der Kontrolltests jedoch nicht so weit vergrößert werden, daß sie für eine statistische Auswertung genügt. Das System der Stichproben kann modifiziert werden, damit es der statistischen Auswertung gleichkommt.