Detailergebnis zu DOK-Nr. 38254
Forderung übermäßig hoher Abschlagszahlungen in AGB (OLG Hamm v. 8.11.1988 - 26 U 113/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 6, S. 751-754
Werden in Allg. Geschäftsbedingungen, die einem Bauvertrag zugrundeliegen, übermäßig hohe Abschlagszahlungen gefordert, verstößt dies gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG. Vor allem trifft dies zu, wenn die Verpflichtung zu einer übermäßig hohen Abschlagszahlung ohne Rücksicht auf die Gewährleistungansprüche des Auftraggebers besteht. Allgemein kann festgestellt werden, daß eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers nach Allg. Geschäftsbedingungen über den Baufortschritt hinaus nur in sehr engen Grenzen zulässig ist. Es entspricht der Natur der Sache, daß Abschlagszahlungen im Bauvertragsrecht mit dem Baufortschritt in Einklang stehen müssen. Jede Klausel, die den Auftraggeber verpflichtet, mehr als 5 v.H. der Auftragssumme vorauszuzahlen, erscheint bedenklich.