Detailergebnis zu DOK-Nr. 38276
Parkraumbeschränkung für Beschäftigte
Autoren |
M. Wacker |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Veröffentlichungen aus dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen (Univ. Stuttgart) H. 2, 1989, S. 37-47, 3 T, 1 Q
Der Bericht gibt im wesentlichen die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens wieder, dessen Aufgabe es war, die Wirksamkeit und die gesamtstädtischen Auswirkungen von Parkraumbeschränkungen im Berufsverkehr zu untersuchen. Der erste Teilaspekt der Untersuchungen bezieht sich auf den öffentlichen Straßenraum und zeigt, daß in citynahen Mischgebieten überzogene Erwartungen hinsichtlich einer kurzfristigen und spürbaren Wirksamkeit von Parkraumbeschränkungen für Beschäftigte aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt sind: 1) Nur ein geringer Anteil von Beschäftigten parkt im öffentlichen Straßenraum. 2) Diese Beschäftigten sind in starkem Maß auf den Pkw angewiesen. Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wird gezeigt, daß die gesetzlichen Möglichkeiten einer wirksamen Parkraumbeschränkung im privaten Bereich bei den gegenwärtigen Vorschriften des Planungs- und Baurechts äußerst gering sind. Dies gilt auch bei Anwendung reduzierter Richtzahlen für die Ermittlung der notwendigen Anzahl von Stellpätzen. (Die für die Landeshauptstadt Stuttgart geltenden Werte sind in einer Tabelle abgedruckt.) Diese negative Darstellung gilt allerdings für kleinräumige Betrachtungen nicht. Als Fazit gibt der Autor eine Reihe von Einzelmaßnahmen an, die in Abstimmung mit einer Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs eingesetzt werden können, zur Bevorzugung der Lieferanten, zur Bevorzugung von Kunden und Besuchern, zur Bevorzugung der Anwohner und zur Begrenzung des Stellplatzangebots im privaten Bereich. Parkraumbeschränkungen für Beschäftigte können somit einen, wenn auch begrenzten, Beitrag zur Lösung der innerstädtischen Verkehrsprobleme leisten.