Detailergebnis zu DOK-Nr. 38343
Mögliche Abwälzung des Haftungs- und Vergütungsrisikos auf den Auftragnehmer durch ZTV
Autoren |
W. Heiermann |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 5, S. 543-552
Der Aufsatz befaßt sich in erster Linie mit den Kosten, die anläßlich der Prüfung für Traggerüste und andere Baubehelfe durch Prüfingenieure entstehen. Behandelt werden vor allem ZTV-Ergänzungen für Kunstbauten durch Landesstraßenbauverwaltungen. Grundsätzlich werden die Klauseln aufgrund ihres Regelungsinhalts nicht für geeignet gehalten, eine Haftung des Auftragnehmers für den Prüfingenieur zu begründen und dem Auftragnehmer daraus resultierende Mehrkosten aufzuerlegen, weil für die Prüfung der öffentliche Auftraggeber, der beim Bau von Straßen zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, zuständig ist. Aber auch dann, wenn man dieser Auffassung nicht folgt, halten die Klauseln nach den einschlägigen Vorschriften des AGB-Gesetzes einer Inhaltskontrolle nicht stand und sind unwirksam. Das gilt für Klauseln, die den Ausschluß einer Vergütung bzw. deren Anpassung zugunsten des Auftragnehmers bei leistungsmodifizierender bzw. leistungserweiternder Anordnung beinhalten. Gleiches wird für die Abwälzung der Kosten auf den Auftragnehmer dargelegt, die aus einer verzögerten oder nicht ausgeführten Prüfung resultieren sowie für Kosten, die aus einer Haftung für eine fehlerhafte Leistung des Prüfingenieurs herrühren.