Detailergebnis zu DOK-Nr. 38433
Verkehrssicherungspflicht für ein Baugerüst (OLG Stuttgart v. 29.11.1988 - 12 U 23/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.0 Allgemeines |
Baurecht 21 (1990) Nr. 1, S. 112-114
Ein Bauunternehmer muß die zur Gefahrenabwehr notwendigen Sicherungsmaßnahmen an einem Baugerüst treffen. Das bezieht sich aber nicht nur auf die am Bau beschäftigten Arbeiter, sondern auch auf den Auftraggeber und den bauleitenden Architekten. Erkennt ein befugter Benutzer des Baugerüsts (hier: Architekt) vor dessen Betreten, daß es sich nicht in einem ganz verkehrssicheren Zustand befindet, kann es aber dennoch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt begangen werden, und stürzt der Benutzer vom Gerüst, so stellt sich die Frage eines Mitverschuldens des Benutzers. Dieses hat in dem konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dazu geführt, daß die Verletzungen des Gerüstbenutzers zu gleichen Teilen auf den verkehrsunsicheren Zustand des Gerüsts und auf eigene Unachtsamkeit des Benutzers zurückzuführen sind.