Detailergebnis zu DOK-Nr. 38437
Das offensichtlich niedrige Angebot bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge (Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs v. 20.6.1989)
Autoren |
T. Schabel |
---|---|
Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 1, S. 55-59
In seiner Vorabentscheidung vom 22.6.1989 hat sich der Europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit der Vergabe in Mailand für die Fußballweltmeisterschaft 1990 mit den Grundsätzen des Rechts des öffentlichen Auftragswesens und hierbei insbesondere mit der Vergabe von Bauaufträgen befaßt. Die Abhandlung von Schabel gibt zunächst eine kurze Einführung in die vom Rat der EG für die Vergabe öffentlicher Aufträge erlassenen Liberalisierungs-, Koordinierungs- sowie Bekanntmachungsrichtlinien und behandelt sodann die Entscheidung. Danach kann sich der Einzelne auf die sich aus der Richtlinie zu seinen Gunsten ergebenden Rechte berufen. Soweit ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht umsetzt, gilt sie entsprechend und verdrängt nationales Vergaberecht. Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht, daß es keine Automatik - wie im italienischen Vergaberecht - geben dürfe, nach der sog. Unterangebote ausgeschlossen werden könnten. Bei einer Wertung des deutschen Vergaberechts kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß Transparenz und Rechtssicherheit in den verschiedenen Stufen der Angebotswertung nach § 25 VOB/A vollständig garantiert sind und VOB/Teil A in der derzeit gültigen Fassung einem Prüfungsverfahren seitens des Europäischen Gerichtshofs standhalten würde.