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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38521
Verlegung von Breitbandkabeln durch private Unternehmen in Bundesfernstraßen und deren Betrieb (ARS Straßenbau Nr. 4/1990 des BMV v. 15.2.1990)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Verkehrsblatt 44 (1990) Nr. 6, S. 209
Während für die Verlegung von Breitbandkabeln in Bundesstraßen die Vorschriften des Telegraphenwegegesetzes und in Bundesautobahnen die Vereinbarung vom 9./21.1.1937 gelten, bedarf es einer Gestattung, wenn private Unternehmen für die Bundespost Breitbandkabelnetze in Bundesfernstraßen verlegen und dort betreiben wollen. Denn das private Unternehmen hat nicht Teil an der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft über die Straße. Für die Begründung der Nutzung nach den Nutzungsrichtlinien werden ergänzende Hinweise gegeben.