Detailergebnis zu DOK-Nr. 38526
Verjährungsfrist und deren Hemmung sowie Unterbrechung bei Ansprüchen aus Planungs- und Ausführungsfehlern bei Bauwerken
Autoren |
G. Kaiser |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 2, S. 123-138
Nach einem kurzen einführenden Teil I wird unter II die Verjährung der Ansprüche aus Planungsfehlern der Architekten/Ingenieure (z.B. Statiker) behandelt. Neben dem Verjährungsbeginn wird auf die Frage eingegangen, ob hier § 13 Nr. 4 VOB/B anwendbar ist. Dies wird mit der Rechtsprechung des BGH verneint, da selbständige Architekten- und Ingenieurleistungen (wie z.B. Statik, Ausführungszeichnungen) keine Bauleistungen i.S. von § 1 Nr. 1 VOB/B sind. Teil III befaßt sich mit der Verjährung von Ansprüchen aus Ausführungsfehlern bei der Bauleistung u.a. nach § 13 Nr. 4 VOB/B sowie mit den Ausnahmen von dieser Regelung. Dazu gehören auch Fragen der Hemmung und Unterbrechung der Verjährung. In diesem Zusammenhang wird auch die Rechtsprechung des BGH hervorgehoben, wonach die isolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B bzw. nur des § 13 Nr. 4 VOB/B im Hinblick auf das AGB-Gesetz unwirksam ist, weil die VOB/B nicht als Ganze vereinbart wurde. Es gelten dann die §§ 633, 638 BGB.