Detailergebnis zu DOK-Nr. 38542
Verkehrssicherheit an plangleichen und teilweise planfreien Knotenpunkten an Außerortsstraßen
Autoren |
P. Sturm |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straße und Autobahn 41 (1990) Nr. 6, S. 241-246, 5 B, 2 T, 11 Q
Knotenpunkte an zweistreifigen Landstraßen ohne Mitteltrennung (z.B. Anschlüsse an Ortsumgehungen) werden i.d.R. plangleich oder teilweise planfrei ausgeführt, wobei bei letzterer Ausführungsform unterstellt wird, daß sie neben Leistungsfähigkeitsvorteilen auch ein geringeres Unfallrisiko aufweist. Anhand einer Makroanalyse (Unfallrate, Unfallkostenrate und mittlerer Unfallschwere) an 42 plangleichen Knotenpunkten mit und 24 teilweise planfreien Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen wird gezeigt, daß diese Annahme insbesondere bei hohen Abbiegeranteilen und kleineren DTV nicht richtig ist, wenn an plangleichen Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen die Linksabbieger geschützt werden. Anhand einer Mikroanalyse mit einer differenzierten Betrachtung der Unfalltypen werden die Zusammenhänge erklärt und u.a. auch gezeigt, daß sich ein Wegfall des Signalschutzes (z.B. Nachtabschaltung, technische Störungen) negativ auf die Sicherheit auswirkt, während das Unfallrisiko an teilweise planfreien Knotenpunkten durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung und v.a. eine Signalisierung der Einmündungen der Rampe erheblich gesenkt werden kann. Bei der Entscheidung über die endgültige Knotenpunktsform einschließlich der Vorfahrtregelung sind jedoch auch die Kriterien Verkehrsablauf, Umfeldverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.