Detailergebnis zu DOK-Nr. 38590
Garantiebestimmungen und Haftung des Belagsunternehmers
Autoren |
U. Hess-Odoni |
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Sachgebiete |
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Straße und Verkehr 76 (1990) Nr. 3, S. 107-110, 2 B
Unabhängig von der Art der Vergabe kommt für die Erstellung einer Bauleistung stets ein Werkvertrag zustande. Die damit verbundene Haftung des Unternehmers stellt das rechtliche Gegenstück zur technischen Qualitätssicherung dar. Häufig besteht ein Vertragssystem, in dem verschiedene Partner - Bauherr, Unternehmer, Subunternehmer sowie Lieferant - aufgrund von Werkverträgen, Kauf und Auftrag miteinander verbunden sind. Die Stellung des Bauunternehmers hierbei wird mit Blick auf die Garantie- und Haftungsbestimmungen abgehandelt. Dabei werden der gesetzlichen Regelung das Vorgehen nach der Norm SIA 118 "Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten" und nach der VSS-Norm 640 408 a "Garantienorm" gegenübergestellt. Auf die unterschiedlichen Regelungen bezüglich Prüf- und Rügepflicht, die Garantiefristen, die Mängelrechte und die Verjährungsfristen wird hingewiesen. Auf einige konkrete Fragen wie die der Haftung in Arbeitsgemeinschaften, das Verhältnis Unternehmer/Subunternehmer, das Verhältnis Unternehmer/Lieferant sowie die Gestaltung von Preisabzugsregeln und Garantieverlängerungen wird kurz eingegangen.