Detailergebnis zu DOK-Nr. 38616
Die neuen (niederländischen) Ausführungsvorschriften in den Verwaltungsvorschriften zum Straßenverkehr (BABW) (Orig. niederl.: De nieuwe uitvoeringsvoorschriften van het BABW)
Autoren |
E.J. Malipaard A.J. van der Padt |
---|---|
Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung 6.6 Fahrbahnmarkierungen |
Verkeerskunde 41 (1990) Nr. 3, S. 109-111, 6 B
Mit der 1991 anstehenden Novellierung der niederländischen Straßenverkehrsordnung von 1966 (RVV = Reglement verkeersregels en verkeerstekens) werden auch die Verwaltungsvorschriften zum Straßenverkehr (Besluit administratieve bepalingen inzake het wegverkeer - BABW), die vor allem für den Baulastträger von Bedeutung sind, geändert. Die neuen BABW umfassen Bestimmungen zur Anwendung, zum Aufstellungsort und zur Ausführung von Verkehrszeichen. Feste Entfernungsangaben zum Aufstellungsort der Zeichen entfallen; diese sind im Hinblick auf die Verkehrssicherheit so zu plazieren, daß sie auch vernünftig angebracht werden können. Entsprechend den CEMT-Beschlüssen werden die Verkehrszeichen reflektierend ausgeführt. Zebrastreifen dürfen nur noch angeordnet werden, wenn 85 % der Kraftfahrer langsamer als 50 km/h fahren; andernfalls müssen flankierende Maßnahmen erzwingen, daß diese Geschwindigkeit eingehalten wird. Als Sperrflächen markierte Fahrbahnflächen dürfen nicht befahren werden; das Ende von Fahrstreifen ist durch Verkehrszeichen und Markierungen anzukündigen. Der Standort der Ortstafeln wird von den Gemeinden bestimmt (nicht mehr von den Provinzen). "Haifischzähne" können unter bestimmten Voraussetzungen das Verkehrszeichen "Vorfahrt beachten" ersetzen. Die RVV 1990 und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften zum Straßenverkehr (BABW) werden 1990 veröffentlicht und treten in der 1. Jahreshälfte 1991 in Kraft. Einige Richtlinien müssen den neuen Vorgaben noch angepaßt werden.