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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38618
Folgen eines Sicherheitseinbehalts von 10 v.H. auf Abschlagszahlungen (BGH v. 23.11.1989 - VII ZR 228/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 2, S. 207-209
Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, daß eine deutliche Abweichung von dem Regelungsgehalt des § 16 VOB/B zum Nachteil eines Auftragnehmers vorliegt, wenn in Zusätzlichen oder Besonderen Vertragsbedingungen ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 v.H. auf Abschlagszahlungen enthalten ist. Damit wird in den Kernbereich der VOB/B eingegriffen, so daß sie dann nicht als Ganzes vereinbart ist. Damit kann auch nicht auf § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B zurückgegriffen werden. Denn diese Bestimmung verstößt bei "isolierter" Würdigung gegen § 9 AGBG und ist damit unwirksam.