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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38620

Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto einer Arbeitsgemeinschaft und Folgen einer Abweichung (BGH v. 9.11.1989 - VII ZR 200/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 2, S. 214-215

Haben die Unternehmer einer Arbeitsgemeinschaft, von denen der eine mit der kaufmännischen Abwicklung aus dem Bauvertrag betraut ist, vereinbart, daß alle Zahlungen des Auftraggebers nur auf ein Gemeinschaftskonto der Arge geleistet werden sollen, und geschieht dies auch bei sämtlichen Abschlagszahlungen, so darf der Auftraggeber nicht ohne weiteres davon ausgehen, der nicht mit der kaufmännischen Abwicklung beauftragte Partner der Arge dulde es, wenn das "federführende" Mitglied der Arge einen Teil der Schlußzahlung auf ein eigenes Geschäftskonto einzieht. Insoweit liegt keine Zahlung mit befreiender Wirkung vor.