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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38708
Leistungsänderungen beim Pauschalvertrag
Autoren |
A. Maser |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 3, S. 319-321
Der Verfasser wendet sich gegen unterschiedliche Rechtsprechung, nach der beim Pauschalvertrag zusätzliche Leistungen leichter vergütet werden können, während bei Auftragsänderungen eine Vergütung nur in Betracht komme, wenn die Wesentlichkeitsgrenze überschritten sei. Diese werde teilweise bei 20 % der Pauschale angesiedelt. Plädiert wird für eine Aufgabe der Differenzierung. Allenfalls sei daran zu denken, die Wesentlichkeitsgrenze in eine Bagatellgrenze von etwa 3 % der Gesamtauftragssumme umzuwandeln. Die Bagatellgrenze solle dann einheitlich in allen Fällen des § 2 Nrn. 4, 5 und 6 angewendet werden.