Detailergebnis zu DOK-Nr. 38722
Tempo 30-Zonen - Auswahl und Einrichtung
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Empfehlungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung (HUK-Verband, Köln) H. 8, 1990, 120 S., zahlr. B, T, 5 Q
Bei Auswahl und Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist als erstes das Verkehrsstraßennetz (50 km/h-Straßen) aus dem Grundnetz (klassifizierte Straßen, Straßen mit ÖPNV-Linien, restliche Vorfahrtsstraßen und "besondere Verbindungen") auszuwählen. Als Tempo 30-Zonen kommen Wohn- und Mischgebiete infrage (maximale Ausdehnung 2 km). Aus einer Mängelanalyse der Zonen (Unfälle, Lärm, Abgase) resultieren die Prioritäten für deren Einrichtung, die entweder unmittelbar nach Einführung von Rechts-vor-Links und Überprüfung der Erkennbarkeit der Knoten mit der Aufstellung der Tempo 30-Schilder erfolgt oder aber erst dann, wenn zumindest dringende "flankierende Maßnahmen" die Einhaltung von Tempo 30 gewährleisten (empfohlenes Vorgehen). Die "flankierenden Maßnahmen" werden in drei Kategorien unterteilt: Gruppe A: Elemente, die bei ausreichend dichter Aufeinanderfolge zu einer stetigen Fahrweise mit höchstens 30 km/h führen; B: Elemente, die zwar die Geschwindigkeit punktuell verringern, aber nicht zu Tempo 30 führen; C: Elemente, die lediglich als Erinnerung an Tempo 30 wirken. Empfohlene Arbeitsschritte: Ermittlung von Problembereichen, Veränderungen im Straßennetz, Neuordnung des ruhenden *Verkehrs, Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung und Kombination mit "Bremsen", Maßnahmen zur Geschwindigkeitssenkung auf den Strecken und an den Einfahrten in die Zonen. Als "Elemente" werden alle üblichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung beschrieben und den Wirkungskategorien A, B oder C zugeordnet. Weitere Themen: Parken in Zonen, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche und eine "Checkliste Tempo 30-Zonen"; im Anhang zusätzliche Informationen.