Detailergebnis zu DOK-Nr. 38772
Schnellprüfungen mit dem Leichten Fallgerät
Autoren |
W. Weingart |
---|---|
Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße 30 (1990) Nr. 7, S. 217-219, 2 B, 3 T, 13 Q
Die zunehmende Abproduktverwertung im Straßen- und Tiefbau erfordert, die Häufigkeit der Qualitätsprüfungen im Vergleich zu standardisierten Baustoffen wesentlich zu erhöhen. Die mit dem Leichten Fallgerät ermittelten Prüfergebnisse stellen keine absoluten Kennwerte dar, die z.B. für die Bemessung von Straßenkonstruktionen verwendet werden können. Besonders bei Abprodukten läßt sich keinesfalls durch die Prüfung während der Bauausführung eine Aussage über das Langzeitverhalten unter Verkehrs- und Witterungseinflüssen treffen. Gesonderte Untersuchungen über die Frost- und Raumbeständigkeit sowie die Tragfähigkeit sind durchzuführen. Trotz dieser Einschränkungen bezüglich der Verallgemeinerung der Prüfergebnisse hat das Leichte Fallgerät in der Praxis vor allem wegen des geringen Prüfaufwandes weite Verbreitung gefunden. Es ist für folgende Schnellprüfungen im Straßen- und Tiefbau geeignet: 1) Tragfähigkeitsprüfungen mit Wirkungstiefen von 600 bis 800 mm bei einem Größtkorn von 63 mm und einem Verformungsmodul von 10 bis 125 N/mm2); 2) Güteprüfung von ungebundenen Schutzschichten nach Richtlinie der Deutschen Reichsbahn abgestuft nach Schichtdicken größer bzw. kleiner 300 mm; 3) CBR-Prüfung im CBR-Zylinder bei einem Größtkorn von 20 mm; 4) CBR-Prüfung im Feld mit Wirkungstiefen bis 100 mm; 5) Biegezugprüfung von Betonplatten mit einem Querschnitt von 75 x 150 mm im Bereich von 0,5 bis 10 N/mm2.