Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 38890
Zur Errichtung eines Wildschutzzaunes aus Straßenverkehrssicherungspflicht (BGH v. 13.7.1989 - III ZR 122/88)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Bayerische Verwaltungsblätter 121 (1990) Nr. 1, S. 28-29
Nach grundsätzlichen Ausführungen zur Straßenverkehrssicherungspflicht behandelt das Urteil Gesichtspunkte zur Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Gefährdungen des Verkehrs durch Wild. Der Verkehrsteilnehmer hat seine Fahrweise auf mögliche Wildwechsel einzustellen. Der Straßenverkehrssicherungspflicht ist Genüge getan, wenn besondere Gefahrstellen durch Zeichen 142 StVO ("Wildwechsel") angezeigt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind "denkbar", etwa dem Verkehrssicherungspflichtigen aufzuerlegen, Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen, insbesondere von Bundesautobahnen, durch Wildschutzzäune abzuschirmen.