Detailergebnis zu DOK-Nr. 38894
Rechtsfragen der Errichtung von Zonen mit beschränkter Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Autoren |
U. Steiner |
---|---|
Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen 3.9 Straßenverkehrsrecht |
Deutsches Autorecht (1989) Nr. 11, S. 401-409
Die Abhandlung, eine gekürzte Fassung eines für den ADAC erstatteten Rechtsgutachtens, befaßt sich mit der individuellen Festlegung von Zonen mit beschränkter Geschwindigkeit in geeigneten Gebieten. Die Errichtung solcher Zonen - auf der Basis einer RechtsVO - ist eine Maßnahme des Straßenverkehrsrechts. Sie setzt straßenverkehrsrechtlich voraus, daß die ihr zugrundeliegende Anordnung erforderlich und geeignet ist, insbesondere eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Begrüßt wird, daß die Errichtung einer beschränkten Geschwindigkeitszone an das Einvernehmen der Gemeinde geknüpft werden soll. Solche Zonen stellen planerische Maßnahmen dar, die keine Gefahrenlage voraussetzen. Deshalb hat die Verwaltungsentscheidung aus rechtsstaatlichen Gründen einem umfassenden Abwägungsgebot zu unterliegen. Dabei sind auch die Interessen der Anlieger solcher Straßen einzubeziehen, auf die der "verdrängte" Verkehr verlagert werden soll. Daraus folgt sowohl eine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung als auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.