Detailergebnis zu DOK-Nr. 38897
Zur Frage der Schlußzahlungs- und Vorbehaltserklärung im Falle einer abgetretenen Baulohnforderung
Autoren |
P. Unterluggauer |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 4, S. 412-414
Die Abhandlung befaßt sich mit zwei Urteilen zu dem o.a. Problem. Das LG Frankfurt verneint die Befugnis des Zessionars, den Vorbehalt gegenüber der Schlußzahlung zu erklären. Dagegen vertritt das LG Köln die Auffassung, daß der Zessionar allein Adressat der Schlußzahlungs- und Vorbehaltserklärung sei. Nach einer Analyse der Urteile sowie Darstellung der Rechtsnatur von Schlußzahlung und Vorbehaltserklärung nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, Adressat der Schlußzahlungserklärung sei, da diese mit der Schlußzahlung eine Einheit bilde, im Falle der Abtretung einer Vergütung nur der Zessionar als Zahlungsempfänger. Dieser könne auch nur (fristgerecht) die Vorbehaltserklärung abgeben.