Detailergebnis zu DOK-Nr. 38930
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen (Teil 1 u. 2) (Orig. niederl.: Snelheidslimieten op autosnelwegen (Deel 1 + 2)
Autoren |
L.H.M. Soons |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) |
Verkeerskunde 41 (1990) Teil 1: Nr. 6, S. 316-320, 5 B, 3 T / Teil 2: Nr. 7/8, S. 367-373, 7 B, 7 Q
Daß auf niederländischen Autobahnen zu schnell gefahren wird, ist bekannt. Untersuchungen vor und nach der Einführung der neuen Geschwindigkeitsregelungen am 1. Mai 1988 haben neue Erkenntnisse gebracht. Die Neuregelung hat für große Teilbereiche des Autobahnnetzes zu einer Erhöhung des Tempolimits für Pkw von 100 auf 120 km/h geführt, wobei die Geschwindigkeitsüberwachung wesentlich strenger gehandhabt wird. Die Auswirkungen der Neuregelung im Hinblick auf die Geschwindigkeiten wurden ein Jahr lang an insgesamt 62 Meßstellen beobachtet; davon lagen 45 auf Autobahnabschnitten, die jetzt mit 120 km/h befahren werden dürfen und die restlichen 17 auf Abschnitten, auf denen nach wie vor 100 km/h als Obergrenze gilt. Sowohl die mittleren als auch die 85 %-Geschwindigkeiten sind (vermutlich wegen der angekündigten strengen Überwachung) nach dem 1. Mai 1988 zunächst spürbar gesunken, um dann langsam, aber stetig wieder zuzunehmen. Die mittlere Geschwindigkeit von Pkw lag im April 1990 auf 120-km/h-Strecken bei 114 km/h, auf 100-km/h-Strecken bei 104 km/h nach niedrigeren Werten in der Zeit vorher. Für Lkw wurden 97 bzw. 96 km/h gemessen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Im September 1988 wurde das 120 km/h-Limit von 32, das 100 km/h-Limit von 56 % der Pkw-Fahrer nicht eingehalten. Weitere Untersuchungen galten der Einstellung der betroffenen Autofahrer zu der neuen Regelung, dem Schadstoffausstoß und dem Energieverbrauch sowie der Unfallentwicklung.