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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38993
Bürgschaft auf erstes Anfordern nur durch Banken (BGH v. 5.7.1990 - IX ZR 294/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 5, S. 608
Weil sie eine unbedingt vorläufige Zahlungspflicht begründet, ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern ein äußerst risikoreiches Rechtsgeschäft, das zum Mißbrauch verleitet; auch Kaufleute können in aller Regel die besonderen Risiken nicht abschätzen. Deshalb gehört die Übernahme von Garantiegeschäften - wie die Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - zu den Bankgeschäften und soll deshalb den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.