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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38994
Einwendungen aufgrund der Rechnungsprüfung durch den Auftraggeber beim VOB-Vertrag (OLG Düsseldorf v. 30.1.1990 - 23 U 136/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 5, S. 609-610
Die Nichtbeachtung der gültigen Abrechnungsbestimmungen in der Schlußrechnung gibt dem Auftraggeber das Recht, die Zahlung der Vergütung zu verweigern. Allerdings ist der Auftraggeber gehalten, seine Einwendungen gegen die Abrechnungsvorschriften und das darauf beruhende Aufmaß innerhalb der in § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B vorgesehenen Prüfungsfrist von 2 Monaten geltend zu machen. Denn letztlich gehört die Prüfung des Abrechnungsverfahrens zur Prüfung der Schlußrechnung gem. § 16 Nr. 3 VOB/B. Geschieht dies nicht innerhalb der Zweimonatsfrist, so hat der Auftraggeber grundsätzlich das Recht auf Einwendungen verwirkt.