Detailergebnis zu DOK-Nr. 38995
Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Bauvergabe (LG Darmstadt v. 16.2.1990 - 19 O 410/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 5, S. 601-603
Ein öffentlicher Auftraggeber kann bei der Vergabe keine im Verhältnis zum fraglichen Gesamtvolumen erhebliche Positionen des Leistungsverzeichnisses ausnehmen, ohne die Ausschreibung gem. § 26 VOB/A aufzuheben. Insoweit handelt es sich nicht um eine bloße Einschränkung i.S. von § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A bei der Erteilung des Zuschlags. Hat ein Bieter das jeweils günstigste Angebot abgegeben, und trägt ein öffentlicher Auftraggeber nichts dafür vor, weshalb das günstigste Angebot nicht zugleich das annehmbarste gewesen ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß dem Bieter der Zuschlag ohne schuldhafte Verletzung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses erteilt worden wäre. Deshalb hat er einen Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß.