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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38999
Zum Verhältnis zwischen Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen aus culpa in contrahendo oder aus positiver Vertragsverletzung
Autoren |
R. Knöpfle |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 43 (1990) Nr. 40, S. 2497-2505
Anhand des Schrifttums und der Rechtsprechung werden zunächst die Konkurrenzverhältnisse zwischen o.a. Ansprüchen dargelegt. Daran schließt sich die Prüfung der verschiedenen Fallgruppen an. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Ansprüche aus culpa in contrahendo oder aus positiver Vertragsverletzung durch das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen werden, wenn sie auf das Verschweigen eines Fehlers gestützt werden und auf Ersatz eines Mängelschadens gerichtet sind. Sonst jedoch besteht zwischen Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen aus culpa in contrahendo oder aus positiver Vertragsverletzung "freie Konkurrenz".