Detailergebnis zu DOK-Nr. 39001
Richtlinien für den Ausbau von Stadtstraßen
Autoren |
H.-D. Künne |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
in: Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr (Hrsg.: Institut für Kommunalwissenschaften, Konrad-Adenauer- Stiftung). Düsseldorf: Kommunal-Verlag, 1990, S. 17-22 (Arbeitshefte zur Kommunalpolitik H. 2)
Der Bericht ist als Information der kommunalen Verkehrsplaner in den neuen Bundesländern ausgelegt. Er geht von den in den westlichen Bundesländern maßgeblichen Grundlagen aus. Zu ihnen gehört die Festlegung der städtischen Verkehrsplanung im Rahmen der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan hat dabei die Bedeutung einer Konzeption mit einer Flächenbedarfs- "anmeldung". Der Bebauungsplan legt die Nutzung der Flächen verbindlich fest. Beide finden ihre gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch, in dem von besonderem Belang die Kapitel zur Sicherung der Bauleitplanung, zur Bodenordnung, zur Enteignung und zur Erschließung sind. Länderbauordnungen befassen sich u.a. mit Stellplätzen für Kfz. Die heutige "PLanungsphilosophie" besagt ganz kurz: Ausbau und Neubau von Straßen nur aus Umweltschutzgründen (Umgehungsstraßen, Tunnel), Ausbau/Umbau nur zur intensiveren Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen, Förderung der verkehrsberuhigten Bereiche, 30-km-Zonen, Parkraumrestriktionen, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. In den Ländern der früheren Bundesrepublik wurde vieles geschaffen. Manches würde man heute anders machen. Das Gemeinde- Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz mit 60 % Bundeszuschuß, 20 bis 25 % Landeszuschuß und mit 10 bis 15 % Eigenleistung der Kommunen hat entscheidend den Standard beeinflußt, einschl. der Verbesserung des ÖPNV. 200 Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen, vor allem von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben, geben jeweils den letzten Stand der Technik an. In dem Bericht sind sie mit ihren Titeln angegeben und einem Hinweis auf andere Veröffentlichungen wie die DIN-Normen, Schriften der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) und solche des Bundes, der Länder, der Hochschulen und verschiedener Verbände.