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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39076
Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage (BVerwG v. 26.1.1990 - 8 C 69/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 9 (1990) Nr. 9, S. 855-857
Für eine Auflage ist kennzeichnend, daß sie etwas "vorschreibt". Sie trifft eine Anordnung und darin liegt ihre den Begriff des Verwaltungsaktes erfüllbare Regelung. Auflagen als Anordnungen sind nur dann hinreichend bestimmt, wenn ihr Entscheidungsgehalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verständlich sind. Soll die Bestimmtheit ausnahmsweise durch Auslegung erreicht werden, dann ist es notwendig, daß die Auslegung zu einer für die Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes ausreichenden Eindeutigkeit führt. Bezugnahme z.B. auf ein Merkblatt, das nur pauschale Hinweise enthält, führt nicht zu einem Anordnungsinhalt.