Detailergebnis zu DOK-Nr. 39083
Bauprodukte und der freie Warenverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Autoren |
M. Domhan |
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Sachgebiete |
4.0 Allgemeines 4.6 Wettbewerbsrecht |
Straße und Autobahn 41 (1990) Nr. 12, S. 605-606
Die Vereinbarung der in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammengeschlossenen Länder zu einem gemeinsamen Binnenmarkt wirkt sich bereits heute in vielen Wirtschaftsbereichen aus. Grundlage sind dabei die Artikel 30 und 36 des Vertrages zur Gründung der EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft. So sind z.B. "mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung" nur dann akzeptabel, wenn dies "aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt ist". Diese Situation wird an Beispielen aus dem Bausektor und insbesondere hinsichtlich Aufträgen der öffentlichen Verwaltungen erläutert. Hierbei hat in der Übergangsphase zu einheitlichen europäischen Regelwerken das vereinbarte Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technische Vorschriften auch für Bauprodukte besondere Bedeutung. Hierdurch wird erreicht, daß entsprechende Regelwerke eines Mitgliedsstaates vor ihrer Einführung von allen anderen Ländern hinsichtlich möglicher Handelshemmnisse überprüft werden. Zukünftig werden dann die speziellen Belange der Bauprodukte durch europäische harmonisierte Normen und europäische technische Zulassungen auf der Basis der Bauproduktenrichtlinie geregelt.