Detailergebnis zu DOK-Nr. 39084
Die Ausschlußwirkung einer vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung und ihr Umfang (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B)
Autoren |
H. Losert |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 13 (1990) Nr. 2, S. 51-54
Der Auftraggeber ist verständlicherweise daran interessiert, schon vor Ablauf der Verjährungsfrist für Vergütungen für Bauleistungen vor Nachforderungen aufgrund der Annahme der Schlußzahlung geschützt zu sein. Unter Berücksichtigung dieses Interesses schlägt der Verfasser einen etwas reduzierten Anwendungsbereich für § 16 Nr. 3 VOB/B vor. Danach ist der Auftraggeber vor Nachforderungen durch den Auftragnehmer nur geschützt, wenn er seiner Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der richtigen Vergütung nachgekommen ist und er von der Annahme einer auch gekürzten Schlußzahlung durch den Auftragnehmer ausgehen kann. Keine Annahme ist gegeben, wenn Kürzungen bewußt unrichtig vorgenommen wurden oder sie so erheblich sind, daß der Auftraggeber nicht von vornherein mit dem Einverständnis des Auftragnehmers rechnen konnte. Eine Annahme liegt ferner dann nicht vor, wenn der Auftragnehmer, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, den Vorbehalt nicht innerhalb von 12 Werktagen anbringen konnte.