Detailergebnis zu DOK-Nr. 39160
Zur Frage der Wirksamkeit von AGB und zu darin enthaltenen Verweisungen auf Vorschriften (BGH v. 21.6.1990 - VII ZR 308/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 6, S. 718-720
Wer AGB verwendet, ist nach Treu und Glauben gehalten, die Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und übersichtlich darzustellen. Es darf kein ungerechtfertigter Beurteilungsspielraum entstehen; deshalb muß die Beschreibung nachprüfbar und nicht irreführend sein. Eine Klausel ist unangemessen, wenn der Verwender darin mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen zu berücksichtigen. Die Verweisung in AGB auf andere Vorschriften wie die VOB/B ist nicht deshalb unzulässig, weil diese nicht als Ganzes vereinbart wurde und etwa die Gewährleistungsregelung nach VOB/B - isoliert betrachtet - für den Auftragnehmer nicht ausgewogen und daher unangemessen ist. Es wird dabei außer Acht gelassen, daß - im konkreten Fall - die Verweisungsklausel andere Teile der VOB/B einbezieht, die für den Auftragnehmer günstig sind.