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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39161
Übergang von Schadensersatzansprüchen auf Mitglieder einer ARGE bei Erfüllung der Bauleistungen eines in Konkurs geratenen Mitglieds der ARGE (BGH v. 20.9.1990 - IX ZR 214/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 21 (1990) Nr. 6, S. 758-759
Haben Mitglieder einer ARGE Bauleistungen ihres in Konkurs gefallenen Mitglieds erbracht, so geht im Hinblick auf § 17 KO mangels eines Erfüllungsverlangens des Konkursverwalters ein Schadensersatzanspruch von Gläubigern auf sie über, wenn sie intern Ausgleichung aus dem Gesamtschuldverhältnis verlangen können. Sie können auch eine allein auf den Erfüllungsanspruch des ausgefallenen Mitglieds gegebene Bürgschaft in Anspruch nehmen.