Detailergebnis zu DOK-Nr. 39215
Hinweise zur Berücksichtigung rechtlicher Belange bei Verkehrsplanungen (Ausgabe 1991)
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, 24 S., zahlr. Q (FGSV-Nr. 126)
Anders als in früheren Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Verkehrsplanungen zu betreiben und als notwendig erachtete Planungsmaßnahmen durchzusetzen. Dies liegt u.a. daran, daß Verkehr aller Art einerseits als erhebliche Umweltbelastung empfunden wird und andererseits die Klagebereitschaft erheblich zugenommen hat. Dabei kann im Rahmen gerichtlicher Nachprüfungen von Verkehrsplanungen, die sowohl als Planfeststellungsbeschlüsse als auch z.B. als Satzungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen vorliegen können, immer wieder beobachtet werden, daß es der planenden Verwaltung nicht gelingt, die zuständigen Gerichte davon zu überzeugen, daß die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für notwendig erachteten Baumaßnahmen im Einzelfall auch gegen beeinträchtigte öffentliche und private Belange durchgesetzt werden müssen. In den Hinweisen wird versucht darzustellen, wie die planerischen Untersuchungsergebnisse und Abwägungen so aufbereitet bzw. dargelegt werden können, daß sie nachvollziehbar werden. Es werden der Planungsrahmen (Planungshierarchie, Planmaßstab und Verbindlichkeit) und die Bindungen des planerischen Ermessens (grundsätzliche Bindungen, z.B. nach Grundgesetz, Planungsleitsätze nach Fachplanungsgesetz oder Vorschriften fachfremder Gesetze, Abwägungsprozeß) behandelt, wobei der Abwägungsprozeß im Kapitel "Erarbeitung der Abwägungsunterlagen" besonders vertieft wird. Dazu kommen umfangreiche Literaturhinweise u.a. auch auf relevante Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.