Detailergebnis zu DOK-Nr. 39254
Praktische Anwendung der verkehrsabhängigen Bildung der Zwischenzeit an Engstellen mit Lichtsignalanlage
Autoren |
G. Schuster J. Follmann |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straßenverkehrstechnik 35 (1991) Nr. 1, S. 20 -22, 2 B, 1 T, 3 Q
Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen wird oft die Einrichtung von Engstellen notwendig. Als Engstelle wird der Abschnitt einer zweistreifigen im Gegenverkehr betriebenen Straße bezeichnet, in dem aufgrund einer Einschränkung des Fahrbahnquerschnitts nur ein einstreifiger Verkehrsablauf zugelassen werden kann. Ab einer Länge von rd. 50 m und Verkehrsstärken von mehr als 500 Fz/h in beiden Richtungen wird nach der RILSA zur Regelung des Verkehrsablaufs meist eine Lichtsignalanlage an der Engstelle erforderlich. Aufgrund der besonderen Situation bestimmt die Räumzeit einer Engstelle maßgeblich die erforderliche Zwischenzeit im Signalprogramm. Zur besseren Anpassung der Zwischenzeiten an den tatsächlichen Verkehrsablauf wurde die verkehrsabhängige Bildung von Zwischenzeiten an Engstellen mit Signalanlagen untersucht. Das entwickelte Steuerungsverfahren wurde unter echten Einsatzbedingungen in die Praxis umgesetzt und überprüft. Als Versuchsengstelle stand eine rd. 400 m lange Straßenbau-Engstelle im Stadtgebiet von Darmstadt zur Verfügung. Die Überfahrzeitpunkte der Fahrzeuge wurden durch einen Infrarotdetektor erfaßt. Vor dem Signalgeber war eine 50 cm breite Haltlinie als optische Aufstellhilfe auf der Straße markiert, die sich nach den Untersuchungsergebnissen positiv auf das Fahrverhalten auswirkte. Die Untersuchungen in Darmstadt ließen die Bedeutung einer sorgfältigen Bestimmung der Räumgeschwindigkeiten sowohl für die verkehrsabhängige als auch für die nicht verkehrsabhängige Bildung der Zwischenzeit erkennen. Die Abhängigkeit der Räumzeit vom Wochentag und von der Verkehrszusammensetzung zeigte, daß die Räumzeit ständig aktualisiert werden muß und daß mit einer einzigen Räumzeit über die gesamte Betriebsdauer kein befriedigender Verkehrsablauf erreicht werden kann.