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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39296
Umfang der Produkthaftung (OLG Köln v. 1.3.1990 - 18 U 15/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 1, S. 108-111
Auch diejenigen Risiken sind in die Produkthaftung eingeschlossen, die sich dann ergeben, wenn ein Gerät nicht absolut ordnungsgemäß gehandhabt wird und der Hersteller nach den besonderen Umständen der in Aussicht genommenen Verwendung (z.B. auf einer Baustelle) damit rechnen muß, daß das Gerät nicht stets mit äußerster Sorgfalt benutzt wird. Nicht verpflichtet ist der Hersteller von Zulieferprodukten für Fachunternehmen, in einem ausschließlich auf diesen Kreis ausgerichteten Prospekt bei den darin dargestellten Verwendungsmöglichkeiten und -gefahren seiner Produkte auch diejenigen anzugeben, deren Kenntnis bei den Lesern des Prospekts vorausgesetzt werden können.