Detailergebnis zu DOK-Nr. 39352
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau - ZTV Ew-StB 91
Autoren | |
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Sachgebiete |
7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz |
Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1991, 43 S., 2 B, 1 T, (FGSV-Nr. 598)
Die ZTV Ew-StB 91 behandelt die Entwässerungseinrichtungen an Straßen im Hinblick auf den Bauvertrag. Sie ergänzen die DIN 18 306. In Anlehnung an das Gliederungsschema der neuen ZTVen werden im Abschnitt 1 (Allgemeines) die für alle Entwässerungseinrichtungen gemeinsam geltenden Angaben gemacht, z.B. zu den Baustoffen und Bauteilen, den Prüfungen, zu Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung. In Abschnitten 2 bis 18 werden die Einrichtungen im einzelnen beschrieben: (2) Unbefestigte Seiten- und Mittelstreifen, (3) Straßenmulden (mit verschiedenen Arten der Sohlbefestigung), (4) Entwässerungsgräben, (5) Straßenrinnen, (6) Straßenabläufe, (7) Rohrleitungen (mit Festlegungen für Entwässerungskanäle, Sickerrohrleitungen und Huckepackleitungen), (8) Schächte, (9) Sickeranlagen mit Sickerstrang, Planumssickerschicht, Böschungssickerschicht, Sickerstützscheibe, Tiefensickerschicht, (10) Durchlässe, (11) Kaskaden, (12) Bauwerke für die Rückhaltung des Oberflächenwassers, (13) Pumpwerke und Hebeanlagen, (14) Bauwerke für die Reinigung des Wassers (Absetzanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider), (15) Versickeranlagen, (16) Entwässerung an Kunstbauwerken, (17) Straßenbau in Wassergewinnungsgebieten, (18) Entwässerung während der Bauzeit. In den Abschnitten 2-7 liegt ein Schwerpunkt bei der Angabe von Einbaugenauigkeiten. In einem Anhang sind die rund 70 in den ZTV Ew zitierten DIN-Normen aufgelistet.